Skizzen und Notizen
Generationen-Kompass

Besondere Aufmerksamkeit gilt allen Kindern dieser Welt
und ihren unveräußerlichen Rechten.
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) von 1989 – von UNICEF weltweit vertreten –
legt verbindliche Rechte für alle Kinder fest.

Vier Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention
Gleichbehandlung (Art. 2)
Kein Kind darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung
oder sozialem Status diskriminiert werden.

Vorrang des Kindeswohls (Art. 3)
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl an erster Stelle stehen.

Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Art. 6)
Jedes Kind hat Anspruch auf bestmögliche Entwicklung – körperlich, geistig, emotional und sozial.

Achtung der Meinung des Kindes (Art. 12)
Kinder haben das Recht, gehört zu werden; ihre Meinung
ist dem Alter und der Reife entsprechend zu berücksichtigen.

Andere zentrale Kinderrechte:
Schutzrechte
Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung (Art. 19)
Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Kinderarbeit (Art. 32)
Schutz vor sexuellem Missbrauch (Art. 34)
Schutz im Krieg und vor bewaffneten Konflikten (Art. 38)
Schutz der Privatsphäre (Art. 16)

Förderrechte:
Recht auf Bildung (Art. 28–29)
Zugang zu Grundbildung, Förderung der Persönlichkeit und Fähigkeiten.
Recht auf Gesundheit (Art. 24)
Medizinische Versorgung, sauberes Wasser, gesunde Ernährung.
Recht auf soziale Sicherheit (Art. 26)
Recht auf Spiel, Freizeit und Kultur (Art. 31)
Recht auf angemessenen Lebensstandard (Art. 27)

Beteiligungsrechte:
Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13)
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 14)
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 15)

Identitätsrechte:
Recht auf Namen, Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeit (Art. 7–8)
Recht auf Familienleben und elterliche Fürsorge (Art. 9–10, 18)
---
Alle Kinder haben wie alle Menschen Anspruch auf
Achtung und Schutz ihrer Würde.